WAHLARZT

Wahlarzt-Ordination

Wahlarzt-Ordination

Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen, jedoch Vorsorgeverträge mit allen öffentlichen Kassen. Die Kosten der Vorsorgekoloskopie werden unsererseits direkt mit den Kassen verrechnet.

Alle weiteren Leistungen unsererseits können selbstverständlich ebenso eingereicht werden. Hier bekommen Sie den Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehalts rückvergütet. In der Regel werden bis zu 80% refundiert.

Sie können die Honorarnote mittels aller gängigen Kredit-oder Bankomatkarten oder bar direkt in meiner Ordination begleichen. In diesem Fall übernehmen wir gerne die Einreichung bei Ihrer Krankenversicherung.

Bei Überweisung mit Erlagschein oder Online Banking müssen Sie die Honorarnote und eine Zahlungsbestätigung selbst an die jeweilige Krankenkasse übermitteln. Bei Fragen diesbezüglich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bei privaten Versicherungsverträgen richtet sich die Rückerstattung nach Ihrem jeweiligen Vertrag.

Pro Quartal kann eine Rückerstattung nur erfolgen, wenn Sie in diesem Zeitraum nur einen Wahlarzt oder Kassenarzt des gleichen Faches aufsuchen.

Kostenlose Vorsorgeuntersuchung

Kostenlose Vorsorgeuntersuchung

In Österreich ist die Vorsorge-Darmspiegelung ab dem 50. Lebensjahr alle 10 Jahre empfohlen und für alle Personen mit einer gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos. Das heißt für meine Wahlarzt-Ordination, dass die Kosten dieser Untersuchung von  mir direkt mit der entsprechenden Kasse verrechnet werden und Sie nicht dafür bezahlen müssen.